Satzung

Satzung des Vereins Kitten Safe House e.V.

1. Name, Sitz und Gesch?ftsjahr

Der Verein f?hrt den Namen Kitten Safe House.
Er wird im Vereinsregister des Amtsgerichts Geilenkirchen eingetragen.
Nach der Eintragung f?hrt er den Zusatz ?e.V.?
Sitz des Vereins: ?bach-Palenberg
Gesch?ftsstelle: ?bach-Palenberg
Das Gesch?ftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

2. Zweck des Vereins

Der Verein hat den Zweck, den Tierschutz zu f?rdern und aktiven Tierschutz zu leisten. Zur Durchf?hrung dieser Aufgaben ist der Verein zur Ausf?hrung s?mtlicher Handlungen und Aktivit?ten berechtigt, die der vorgenannten Hauptaufgabe zu dienen geeignet sind.

Die Hauptzwecke des Vereins sind:

  • Die Vermittlung von herrenlosen Tieren und Abgabetieren an tierschutzbewusste, verantwortungsvolle und geeignete Personen oder Tierheime und tierheim?hnliche Einrichtungen.
  • Die Aufkl?rung ?ber artgerechte Tierhaltung und Tierschutz sowie die ?berwachung der Tierhaltung.
  • Die Sicherstellung einer ausreichenden ?rztlichen Versorgung und Versorgung der aufgegriffenen Tiere, sowie vorbeugende Schutzimpfungen gegen Tierkrankheiten und Seuchen.
  • Die Sicherstellung von Kastrationen bei herrenlosen Tieren, im Sinne der Eind?mmung nicht notwendiger Vermehrung, um Tierleiden zu vermindern.
  • Die Rettung, Aufnahme und F?tterung herrenloser Tiere oder Abgabetiere aus ausgesuchten Projekten im Rahmen der verf?gbaren Pflegepl?tze.
  • Die F?rderung, Betreuung und Unterst?tzung von Patenschaften f?r die Tiere aus ausgesuchten Projekten.
  • Unterst?tzung und Erg?nzung der Vereinszwecke durch die Zusammenarbeit mit anderen Tierschutzvereinen bzw. ?Organisationen.

 
Der Verein Kitten Safe House ist konfessionell, politisch und weltanschaulich neutral.
Der T?tigkeitsbereich des Vereins erstreckt sich nicht allein auf den Schutz von Haustieren sondern auch auf die gesamte – in Freiheit lebende – Tierwelt.

 

3. Gemeinn?tzigkeit

Der Verein verfolgt ausschlie?lich und unmittelbar gemeinn?tzige Zwecke im Sinne des Abschnitts ?steuerbeg?nstigte Zwecke? der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t?tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d?rfen nur f?r die satzungsm??igen Zwecke verwendet werden. Eine Ausnahme dazu stellt die erforderlichen Instandhaltungen sowie Unterhaltskosten (inkl. PKW) vor Ort in Kroatien, bei Daniela Knezevic, dar:

Daniela Knezevic
c/o Kitten Safe House
Rujevica br. 2
51000 Rijeka / Kroatien

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh?ltnism??ig hohe Verg?tungen, beg?nstigt werden.

 

4. Ersatz von Aufwendungen

Jedes Ordentliche Mitglied hat Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen im Rahmen der vorhandenen M?glichkeiten und Mittel, die ihm durch seine T?tigkeit f?r den Verein entstehen. Hierzu geh?ren insbesondere Reise- und Fahrtkosten. ?ber die Bewilligung entscheidet der gesetzliche Vorstand im Voraus. Soweit steuerliche Pauschal- oder H?chstbetr?ge bestehen, ist der Ersatz auf die H?he dieser Betr?ge begrenzt. Vom gesetzlichen Vorstand k?nnen Pauschalen festgelegt werden. Die H?he des Betrages wird j?hrlich bei der Hauptversammlung neu festgelegt.

 

5. Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede nat?rliche und juristische Person werden, die diese Satzung anerkennt und die Ziele des Vereins unterst?tzt.
Der Verein hat ordentliche (aktive), f?rdernde (passive) Mitglieder und Ehrenmitglieder (passive).
Die Mitgliedschaft minderj?hriger Personen bedarf der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.

Der Verein hat folgende Mitgliedschaften:

  • ordentliche Mitglieder
  • Jugendmitglieder
  • F?rdermitglieder
  • Ehrenmitglieder

 

  • a) Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede vollj?hrige Person sowie juristische Person werden, die bereit ist, Ziel und Zweck des Vereins insbesondere auch durch die Zahlung des vollen Mitgliedsbeitrags zu unterst?tzen. Ordentliche Mitglieder haben Stimmrecht, Antrags- und aktives und passives Wahlrecht gem. ? 10 Ziff. 2 a der Satzung.
  • b) Jedes Kind bis 18 Jahre kann mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten Jugendmitglied werden. Jugendmitglieder haben weder ein Stimm- und Antragsrecht noch ein aktives oder passives Wahlrecht.
  • c) F?rdermitglied kann werden, wer Ziel und Zweck des Vereins durch einen verringerten Mitgliedsbeitrag unterst?tzen m?chte. F?rdermitglieder haben weder ein Stimm- und Antragsrecht noch ein aktives oder passives Wahlrecht.
  • d) Ehrenmitglied kann werden, wer sich um den Verein verdient gemacht hat, vom Beirat mehrheitlich vorgeschlagen und vom Vorstand mit dessen Zustimmung ernannt wurde. Ehrenmitglieder haben alle Rechte und sonstigen Pflichten eines ordentlichen Mitglieds.

Die Mitgliedschaft im Verein entsteht durch Beitritt zu dem Verein, der mittels Aufnahmeantrag erfolgt. In dem Aufnahmeantrag ist zu erkl?ren, welche Form der Mitgliedschaft (ordentliches Mitglied, Jugendmitglied, F?rdermitglied) angestrebt wird.

In dem Mitgliedsantrag soll der/die Antragsteller/in weiter folgende Angaben machen:

  • Art der angestrebten Mitgliedschaft,
  • H?he des Mitgliedsbeitrags, mindestens jedoch den festgelegten Beitrag
  • Name und Vorname und Geburtsdatum,
  • Adresse,
  • PayPal Adresse / E-Mail Adresse
  • Telefonnummer

Zur Erf?llung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten ?ber pers?nliche und sachliche Verh?ltnisse der Mitglieder im Verein gespeichert und verarbeitet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Ma?nahmen vor der Kenntnisnahme Dritter gesch?tzt.

Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:

  • das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
  • das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
  • das Recht auf L?schung nach Artikel 17 DSGVO (damit erlischt die Mitgliedschaft im Verein),
  • das Recht auf Einschr?nkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
  • das Recht auf Daten?bertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO und
  • das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO.

Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst f?r den Verein T?tigen, ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerf?llung geh?renden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zug?nglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch ?ber das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
Die Mitgliedschaft ist nicht ?bertragbar und nicht vererblich.

 

6. Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet

  • durch schriftliche Austrittserkl?rung,
  • durch Streichung von der Mitgliederliste,
  • durch Ausschluss,
  • durch Aufl?sung des Vereins,
  • durch den Tod des Mitglieds.

 

Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres mit einer K?ndigungsfrist von einem Monat (30. November) erkl?rt werden. Der Austritt ist schriftlich zu erkl?ren.

Den Ausschluss aus dem Verein kann der Vorstand aus wichtigem Grund beschlie?en. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,

  • bei einem groben Versto? gegen die Vereinsinteressen bzw. den sich aus dieser Satzung ergebenden Pflichten,
  • bei einem den Verein sch?digenden Verhalten innerhalb oder au?erhalb des Vereins oder bei St?rung des Vereinsfriedens oder
  • wenn das Mitglied die Interessen des Tierschutzes grob verletzt

Eine Streichung kann durch den Vorstand erfolgen, wenn das Mitglied mit der Entrichtung des Jahresbeitrages mehr als drei Monate im R?ckstand ist.

Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erl?schen alle Rechte und Pflichten gegen?ber dem Verein. S?mtliche Bildrechte verbleiben beim Verein.

 

7. Mitgliedsbeitr?ge

Von den Mitgliedern werden Mitgliedsbeitr?ge erhoben, die bis zum 31. Januar eines neuen Kalenderjahres – f?r bereits bestehende Mitglieder ? f?llig werden. Neue Mitglieder, die unterj?hrig dem Verein beitreten, leisten den Beitrag f?r das gesamte Jahr komplett, sofort und ohne jahresanteilige Anpassung. Mindestens jedoch den Mindestbeitrag.

Die K?ndigung w?hrend des Kalenderjahres entbindet nicht von der Zahlung des gesamten Jahresmitgliedsbeitrages im Jahr der K?ndigung. Mitgliedern, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind, kann der Beitrag f?r die Zeit der Notlage teilweise oder ganz gestundet oder erlassen werden. ?ber einen entsprechenden schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand.

Alle Mitglieder erkl?ren sich mit der Bezahlung der Jahresbeitr?ge, Aufnahmegeb?hren und Umlagen via PayPal oder ?berweisung einverstanden.

Der Vorstand kann im Einzelfall Geb?hren, Beitr?ge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden.

Die ?nderung der Mitgliedsbeitr?ge kann nur auf einer Mitgliederversammlung durch Abstimmung der ordentlichen Mitglieder beschlossen werden.

 

Die Mitgliedsbeitr?ge setzen sich wie folgt zusammen:

  • Erwachsene (ab dem vollendeten 18.Lebensjahr): mindestens 25,00 EUR
  • Sch?ler & Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr): mindestens 15,00 EUR
  • Ehepaare, eingetragene Lebensgemeinschaften, Paare: mindestens 45,00 EUR

 

8. Rechte und Pflichten Mitglieder

Rechte

  • Die Mitglieder haben das Recht, an allen Abstimmungen der Mitgliederversammlung teilzunehmen.
  • Alle Mitglieder haben das Recht, vom Vorstand Ausk?nfte ?ber Vereinsangelegenheiten zu verlangen sowie dem Vorstand Antr?ge und Vorschl?ge zu unterbreiten

 

Pflichten
Die Mitglieder verpflichten sich:

  • zur rechtzeitigen Beitragszahlung gem. ? 7
  • bei der Erf?llung der Vereinsaufgaben nach bestem Willen soweit als m?glich mitzuwirken
  • den Gemeinschaftsfrieden zu wahren.
  • mit dem Verm?gen des Vereins sparsam umzugehen.

 

9. Organe

Die Organe des Vereins sind

  • a) der Vorstand,
  • b) die Mitgliederversammlung.

 

10. Der Vorstand

1. Der Vorstand des Vereins besteht aus:

  • a) der Vorsitzenden
  • b) ihrer 1. Stellvertreterin
  • c) ihrer 2. Stellvertreterin
  • d) dem Schatzmeister

Der Vorstand im Sinne von Ziffer 1a) bis einschlie?lich d) ist der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne von ? 26 BGB.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gew?hlt. Er bleibt so lange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt; Wiederwahl ist zul?ssig. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes w?hrend der Amtsperiode aus, w?hlt der Vorstand ein Ersatzmitglied f?r den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes.

Der Vorstand beruft Sitzungen des Vorstandes ein und leitet sie. F?r die Beschlussfassung ist die Zustimmung von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich.

Die T?tigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschr?nkungen des ? 181 BGB befreit. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist f?r alle Aufgaben zust?ndig, die nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungskreis fallen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Durchf?hrung von Beschl?ssen der Mitgliederversammlung
  • Erstellung des Jahresvoranschlages sowie die Abfassung des Jahresberichtes und Rechnungsabschlusses
  • Vorbereitung der Mitgliederversammlung
  • Einberufung und Leitung der ordentlichen und der au?erordentlichen Mitgliederversammlungen
  • Ordnungsgem??e Verwaltung und Verwendung des Vereinsverm?gens
  • Aufnahme und Ausschluss von Vereinsmitgliedern
  • Formelle Satzungs?nderungen, die das Finanzamt oder das Amtsgericht vorschreiben, k?nnen vom Vorstand beschlossen werden
  • Anstellung und K?ndigung von Angestellten des Vereins

Der Verein wird gerichtlich sowie au?ergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gem?? ? 26 BGB vertreten. Den Vorstandsmitgliedern kann durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung Einzelvertretung gew?hrt werden.

Der Vorstand unterliegt der Vertretungsbeschr?nkung mit Wirkung im Innenverh?ltnis, dass einer der gesamtvertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder nur mit dem/der Vorsitzenden vertretungsberechtigt ist und nur im Verhinderungsfall des Vorsitzenden zwei der unter ?10, 1. b) -d) der Satzung aufgef?hrten Vorstandsmitglieder zur gemeinsamen Vertretung des Vereins berechtigt sind.

 

11. Der Pr?fungsausschuss

Die Mitgliederversammlung w?hlt auf die Dauer von vier Jahren einen Pr?fungsausschuss, der aus zwei Mitgliedern und einem Ersatzmitglied bestehen soll. Die drei Kandidaten des Pr?fungsausschusses werden schriftlich in Blockwahl gew?hlt. W?hlbar ist jedes Vereinsmitglied, das dem Verein mindestens ein Jahr angeh?rt und dessen Beitragssaldo ausgeglichen ist. Mit dem Amt im Pr?fungsausschuss ist ein Amt im Vorstand unvereinbar. Sollte eine solche Kollision entstehen, hat das betreffende Mitglied vor Annahme seiner Wahl bekannt zu geben, welches Amt es annimmt. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat dabei so viele Stimmen, wie Kandidaten zu w?hlen sind, wobei jeweils nur eine Stimme je Kandidaten abgegeben werden kann. Zur G?ltigkeit des abgegebenen Stimmzettels ist mindestens ein Mitglied im Pr?fungsausschuss zu w?hlen. Die Stimmabgabe f?r einen Kandidaten erfolgt durch entsprechende Kennzeichnung vor dessen Namen. Gew?hlt ist, wer die meisten Stimmen erh?lt. Bei Stimmengleichheit ist eine Stichwahl durchzuf?hren. Der Pr?fungsausschuss w?hlt aus seiner Mitte ein Ersatzmitglied.

Aufgabe des Pr?fungsausschusses ist es, die Buchf?hrung des Vereins zu ?berpr?fen. Die Pr?fung hat sich nicht nur auf den Kassenbestand, sondern insbesondere auch auf die rechnerische Richtigkeit der Kassenunterlagen und auf die Einhaltung etwaiger Anweisungen der Mitgliederversammlung oder eines sonstigen Vereinsorgans zu erstrecken. Er ist berechtigt, s?mtliche Gesch?ftsvorg?nge einzusehen. Der Pr?fungsausschuss hat der Mitgliederversammlung Vorschl?ge f?r die Entlastung des Vorstands zu unterbreiten.

Die Mitglieder des Pr?fungsausschusses bleiben so lange im Amt, bis ein neuer Pr?fungsausschuss gew?hlt ist. Dies gilt nicht im Falle der Abberufung eines Mitglieds des Pr?fungsausschusses.

 

12. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird wenigstens einmal im Jahr durch den gesetzlichen Vorstand schriftlich (per Post) oder in Textform (per E-Mail oder Fax) einberufen oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung von 1/5 der Mitglieder schriftlich verlangt wird.

Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand.

Bei einer au?erordentlichen Mitgliederversammlung, die von Mitgliedern des Vereins gem?? ? 12 Abs. 1 der Satzung verlangt wurde, hat der Vorstand die von diesen Mitgliedern gew?nschten Tagesordnungspunkte in der Tagesordnung aufzunehmen.

Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte. Fristbeginn durch Aufgabe bei der Post oder per Mail.

Der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung sind insbesondere vorbehalten:

  • Genehmigung des Haushaltsplanes f?r das kommende Gesch?ftsjahr
  • Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstands und dessen Entlastung
  • Wahl des Vorstands sowie Erteilung von Einzelvertretungsbefugnissen gem?? ?10 der Satzung.
  • Beschl?sse ?ber Satzungs?nderungen und Vereinsaufl?sung
  • Neufestsetzung von Mitgliedsbeitr?gen
  • Beschl?sse ?ber die Berufung eines Mitgliedes gegen seinen Ausschluss durch den Vorstand.

Die ordnungsgem?? einberufene Mitgliederversammlung ist in jedem Fall mit den Erschienenen beschlussf?hig. Die Abstimmung kann offen, durch Zuruf, Handzeichen oder geheim erfolgen. Auf Antrag eines Mitglieds ist schriftlich und geheim abzustimmen.

Die Beschl?sse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen gefasst. Enthaltungen werden nicht mitgez?hlt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters.

Zum Ausschluss von Mitgliedern, zur ?nderung der Vereinszwecke, zu Satzungs?nderungen und zur Aufl?sung des Vereins ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen g?ltigen Stimmen erforderlich.

Die Mitgliederversammlung hat einen Protokollf?hrer zu w?hlen. In dem von diesem gef?hrten Protokoll sind Beschl?sse unter Angabe von Ort und Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in Form einer Niederschrift festzuhalten. Diese Niederschrift ist vom 1.Vorsitzenden und dem Protokollf?hrer zu unterschreiben.

 

13. Aufl?sung des Vereins:

Die Aufl?sung des Vereins kann nur durch eine ordentliche oder durch eine zu diesem Zweck einberufene au?erordentliche Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn dahingehende Antr?ge mit einer Begr?ndung seitens des Antragstellers und einer Stellungnahme des Vorstands, von drei Viertel der erschienenen Mitglieder (bei namentlicher Abstimmung) gebilligt werden. Diese Mitgliederversammlung ist beschlussf?hig, wenn mindestens ein Drittel der Vereinsmitglieder teilnimmt. Wird die Beschlussf?higkeit nicht erreicht, so ist erneut eine ordentliche oder au?erordentliche Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung einzuberufen, die ohne R?cksicht auf die Zahl der teilnehmenden Vereinsmitglieder beschlussf?hig ist. Diese neue Mitgliederversammlung kann die Aufl?sung des Vereins mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen g?ltigen Stimmen beschlie?en.
Bei Aufl?sung des Vereins werden die zu diesem Zeitpunkt noch unerledigten Angelegenheiten durch den Vorstand abgewickelt. Bei Aufl?sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks, f?llt das Verm?gen des Vereins an

Daniela Knezevic
c/o Kitten Safe House
Rujevica br. 2
51000 Rijeka / Kroatien

die dieses unmittelbar und ausschlie?lich f?r gemeinn?tzige, tiersch?tzerische Zwecke zu verwenden hat. In deren Vordergrund soll die Fortf?hrung des Kitten Safe Houses?stehen.

Die Mitglieder erhalten bei der Aufl?sung des Vereins weder Zuwendungen noch sonstige Verm?gensvorteile.

 

14. Allgemeines

Die Vorsitzende ist berechtigt, mit Zustimmung des Vorstands, die Satzung zu ?ndern, wenn es infolge gerichtlicher oder gesetzlicher Ma?nahmen erforderlich sein sollte. Sie muss zeitnah die Mitglieder in einer Mitgliederversammlung oder in der vereinseigenen Zeitung oder durch die Post dar?ber informieren und in der n?chsten Mitgliederversammlung ?ber eine entsprechende ?nderung der Satzung abstimmen lassen.

 

Gr?ndungsmitglieder gem?? Gr?ndungssitzung vom 20.10.2020

Bartel, Nadine
B?ttcher, Grit
Brauckhoff, Jessica
Chaaban, Susan
Falkenstein, Jean
Grochholski, Alexandra
Mielke, J?rgen
Rackel, Melina
Strauch, Katrin
Ulrich, Jessica