Schutzvertrag

Dieser Schutzvertrag dient dazu, die verantwortungsvolle Vermittlung deines Tieres über Kitten Safe House e.V. verbindlich zu regeln und sicherzustellen, dass es dauerhaft artgerecht, sicher und liebevoll gehalten wird. Er hält außerdem fest, welche Pflichten du als neue Halterin bzw. neuer Halter übernimmst und wie im Fall von Problemen, Weitergabe oder Rückgabe vorzugehen ist.

Schritt 1 von 2: Ihre Angaben

Schutzvertrag zwischen

Kitten Safe House
Rujevica 2
51000 Rijeka
Kroatien

und

Tragen Sie Ihre Anschrift hier ein (Vor- und Nachname, Straße mit Hausnummer, sowie Postleitzahl und Wohnort)

1. Der/die neue Tierhalter/in verpflichtet sich, das Tier unter Berücksichtigung des Tierschutzgesetzes (§2) seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen, es vor Gefahren zu schützen, bei Notwendigkeit tierärztliche Versorgung zu gewährleisten und dafür Sorge zu tragen, dass jede Misshandlung oder Quälerei, auch durch Dritte, ausgeschlossen ist.

2. Das Tier darf nicht für Versuchszwecke, Tierkämpfe oder sexuelle Handlungen missbraucht werden, ebenso sind Dauerhaltung in Zwingern, Garagen, Kellern, Ställen o.ä. untersagt. Auch Erziehungsmethoden und Hilfsmittel, die dem Tier auf direkte oder indirekte Weise Schmerzen zufügen, sind nicht erlaubt.

3. Mit dem Tier darf nicht gezüchtet werden. Nicht kastrierte Tiere sollten (sobald wie möglich, abhängig vom Alter und Gesundheitszustand des Tieres) auf eigene Kosten kastriert werden. Der/die Tierhalter/in erklärt ausdrücklich, dass er/sie weder Tierhändler oder Tierzüchter ist, noch im Auftrag eines solchen handelt.

4. Das Tier sollte mindestens 1x jährlich in tierärztliche Kontrolle gegeben werden.

5. Eine notwendig werdende Tötung des Tieres darf nur auf schmerzlose Weise und nur in schweren Leidensfällen von einem Tierarzt vorgenommen werden. In diesem Fall sollte das Kitten Safe House unterrichtet werden.

6. Ist die Haltung eines Tieres nicht mehr möglich, muss umgehend Kontakt mit dem Kitten Safe House aufgenommen werden. Es sollte dann in Absprache entschieden werden, ob das Tier weitervermittelt werden kann oder an das Kitten Safe House zurück übergeben wird. Eine Weitergabe an Dritte darf nur mit Zustimmung und vorherigem Kontakt mit dem Kitten Safe House erfolgen.

7. Gezahlte Spenden, Aufwandsentschädigungen oder Schutzgebühren werden bei einer evtl. Rückgabe des Tieres nicht erstattet. Die Rückgabe an das Kitten Safe House erfolgt kostenlos.

8. Findet ein Wohnungs- bzw. Ortswechsel statt, so wird vorausgesetzt, dass die neuen Kontaktdaten dem Kitten Safe House sowie auch Tasso e.V. innerhalb von 14 Tagen mitgeteilt werden.

9. Mit der Übergabe des Tieres geht die Gefahr aus Haltung und Besitz auf den/die neuen Tierhalter/in über. Das Kitten Safe House übernimmt für Eigenschaften und Mängel des Tieres sowie durch das Tier
hervorgerufene Schäden keine Haftung.

10. Der/die neue Tierhalter/in räumt dem Kitten Safe House das Recht ein, sich im Rahmen von einer oder mehrerer Nachkontrollen vom Zustand des Tieres und der Einhaltung der Vertragsbedingungen am Ort der Haltung des Tieres durch Augenschein zu überzeugen.

Schutzgebühr

Der/die neue Tierhalter/in entrichtet an das Kitten Safe House eine Schutzgebühr. Diese stellt keinen Kaufpreis dar, sondern ist eine Kostenbeteiligung für Impfungen, Kastrationen, Impfpass/EU Heimtierausweis, Mikrochip, tierärztliche Untersuchungen und Behandlungen, Futter etc. Außerdem ist die Schutzgebühr ein Symbol für den Wert des Tieres an sich und soll das Tier u.a. davor bewahren, durch Tierhändler lukrativ weiter verkauft zu werden, in Versuchslaboren für Tierversuche verwendet zu werden oder von Tierschändern für Tierkämpfe, sexuelle Handlungen o.ä. missbraucht zu werden.

Ausschluss von Gewährleistung und Haftung

1. Das Kitten Safe House garantiert keine gesundheitlichen, charakterlichen, rassebedingten und sonstigen Eigenschaften. Eine Gewähr für die Mangelfreiheit des Tieres kann und wird nicht übernommen.

2. Das Tier wurde tierärztlich untersucht und erscheint zum Zeitpunkt der Übergabe gesund, sofern nichts anderes vermerkt wurde. Das schließt nicht aus, dass das Tier eine zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht erkennbare oder feststellbare Krankheit in sich trägt, die erst nach Übergabe auftritt. Gewährleistungsansprüche des neuen Tierhalters gegenüber des Kitten Safe House werden ausdrücklich abgelehnt.

Vertragsstrafen und Strafverfolgung

1. Bei nachgewiesenem Verstoß gegen die Grundpflichten des Tierhalters ist eine Vertragsstrafe in Höhe der zweifachen Schutzgebühr zu entrichten.

2. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz werden angezeigt und strafrechtlich verfolgt.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Vertragsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit des Vertrages hiervon nicht berührt.

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